Arbeitsverhältnis
Lehrkräfte werden in der Regel mit Erfüllung der Voraussetzungen in das Beamtenverhältnis übernommen.
Wesentliche Gesichtspunkte bei der Entscheidung darüber sind
- fachliche Eignung und Erfüllung von Voraussetzungen (wie Laufbahnordnung)
- Gesundheitszustand
- Alter.
Erfüllen Sie die Voraussetzungen für die Übernahme in das Beamtenverhältnis nicht, ist im Einzelfall eine Beschäftigung im Arbeitnehmerverhältnis auch möglich.
Entgelt oder Besoldung
Für die Anerkennung von Ausbildung und Berufserfahrung — also Grundlage der Berechnung von Entgelt oder Besoldung — ist das Regierungspräsidium Stuttgart zuständig.
Für die individuelle Berechnung von Entgelt oder Besoldung ist das Landesamt für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg (LBV) zuständig.