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Zusammenarbeit

Arbeitsverhältnis

Lehrkräfte werden in der Regel mit Erfüllung der Voraussetzungen in das Beamtenverhältnis übernommen.

Wesentliche Gesichtspunkte bei der Entscheidung darüber sind

  • fachliche Eignung und Erfüllung von Voraussetzungen (wie Laufbahnordnung)
  • Gesundheitszustand
  • Alter.

Erfüllen Sie die Voraussetzungen für die Übernahme in das Beamtenverhältnis nicht, ist im Einzelfall eine Beschäftigung im Arbeitnehmerverhältnis auch möglich.

Entgelt oder Besoldung

Für die Anerkennung von Ausbildung und Berufserfahrung — also Grundlage der Berechnung von Entgelt oder Besoldung — ist das Regierungspräsidium Stuttgart zuständig.

Für die individuelle Berechnung von Entgelt oder Besoldung ist das Landesamt für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg (LBV) zuständig.