Abschlüsse
Abgeschlossene Berufsausbildung
Erwerb
Mit Bestehen der Abschlussprüfung an der Berufsschule und der Prüfung vor der für Sie zuständigen Kammer gilt Ihre Ausbildung als abgeschlossen.
Berechtigungen
Sie erwerben mit der abgeschlossenen Berufsausbildung
- die Berechtigung zum Führen der im Ausbildungsvertrag genannten Berufsbezeichnung
- die Berechtigung zur beruflichen Weiterbildung an Fachschulen
also zum staatlich geprüften Techniker oder zum Meister - die Zuerkennung von Bildungsabschlüssen wie nachstehend aufgeführt.
Mittlerer Bildungsabschluss
Erwerb
Ihnen wird ein dem Realschulabschluss gleichwertiger Bildungsstand zuerkannt, sofern Sie darüber nicht schon verfügen.
Voraussetzungen nach Kultusminister-Konferenz
- Sie haben im Abschlusszeugnis der Berufsschule in allen Fächern außer Religion und Sport einen Durchschnitt von 3,0 erreicht
- Fremdsprachenunterricht in einer Sprache in fünf aufeinanderfolgenden Jahren wurde mit der Note ausreichend abgeschlossen
Voraussetzungen nach Verordnung in Baden-Württemberg
Sie haben einen Durchschnitt von 2,5 oder besser aus folgenden Zeugnissen bei gleicher Gewichtung der Durchschnitte der einzelnen Zeugnisse
- dem Hauptschulzeugnis
- dem Berufsschulabschlusszeugnis an unserer Schule
- dem Zeugnis der zuständigen Kammer für die Prüfung in einem Ausbildungsberuf von mindestens dreijähriger Regelausbildungsdauer
Berechtigungen
Sie erwerben mit dem mittleren Bildungsabschluss die Berechtigung zum Zugang zu
- Berufskollegs
- technischen Oberschulen.
Beachten Sie:
Die Berechtigung zum Besuch beruflicher Gymnasien ist nicht eingeschlossen.
Hauptschulabschluss
Erwerb
Ihnen wird ein dem Hauptschulabschluss gleichwertiger Bildungsstand zuerkannt, sofern Sie darüber nicht schon verfügen.
Berechtigungen
Sie erwerben die Berechtigung zum Zugang zu Schulen, an denen mit der Abschlussprüfung ein mittlerer Bildungsabschluss erworben werden kann.