Abschlüsse
Berufsbezeichnung
Sie erwerben mit Bestehen der Abschlussprüfung die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfte Technikerin“ beziehungsweise „Staatlich geprüfter Techniker“.
Fachhochschulreife
Erwerb
Sie erwerben mit Bestehen der Abschlussprüfung die Fachhochschulreife.
Berechtigung
Sie erwerben mit der Fachhochschulreife die Berechtigung zum Studium an
- Hochschulen für Technik
und zum Zugang zu zweiten Klassen an
- technischen Oberschulen.
Informieren Sie sich über weitere Bedingungen, die an die Aufnahme eines Studiums oder einen Schulbesuch geknüpft sein können. Beispielsweise wird oft ein Mindestdurchschnitt des Prüfungsergebnisses gefordert.
Mittlerer Bildungsabschluss
Erwerb
Sie erwerben einen dem Realschulabschluss gleichwertigen Bildungsstand
mit der Versetzung in die Fachstufe, sofern Sie nicht schon zu Beginn der Weiterbildung über einen derartigen Abschluss verfügt haben; also nach dem ersten Jahr in Vollzeitform und nach dem zweiten Jahr in Teilzeitform.
Berechtigung
Der mittlere Bildungsabschluss berechtigt Sie zum Zugang zu ersten Klassen technischer Oberschulen.