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Informationstag Digital

FAQs

Welche Angaben müssen die Nachweise meiner einschlägigen Berufstätigkeiten (Tätigkeitsnachweise) beinhalten?

Der Nachweis einschlägiger Berufstätigkeit erfolgt durch Tätigkeitsnachweise. Aus Tätigkeitsnachweisen muss hervorgehen

  • Beginn und Ende von Tätigkeiten bei jeder Firma (nicht gezäht wird die Zeit der Ausbildung)
  • Beschreibung der Art ausgeübter Tätigkeit

Falls Sie bei einer Firma seit Beginn der Ausbildungsbeginn ununterbrochen beschäftigt sein sollten und Ihnen dafür eine durchgängige Arbeitsbescheinigung ausstellt werden sollte, nehmen wir den Abzug Ihrer Ausbildungszeit vor.
Es sind weder ein qualifiziertes Arbeitszeugnis noch ein Zwischenzeugnis erforderlich.

 

Welche Unterlagen müssen für eine Bewerbung eingereicht werden?

Für die abschließende Bearbeitung Ihrer Bewerbung sind erforderlich:

  1. ausgefüllter Aufnahmeantrag (verfügbar als Download auf der Homepage)
  2. Schulabschlusszeugnis (wie von Hauptschule, Realschule, …)
  3. Abschlusszeugnis der Berufsschule
  4. Kammerzeugnis (Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer)
  5. Nachweis einschlägiger Berufstätigkeit
    Schreiben des Betriebes — gegebenfalls Arbeitszeugnisse oder Schreiben von mehreren Betrieben, bei denen Sie tätig waren — in dem Dauer und Art Ihrer Tätigkeit dargestellt werden.
  6. Lebenslauf mit Datum und Unterschrift

Die Unterlagen zu 2. bis 5. sind in amtlich beglaubigter Form erforderlich.

Wir beglaubigen Ihre Originale bei Vorlage auch gerne.

 

Muss die geforderte Berufserfahrung zum Zeitpunkt der Bewerbung (1. März) vorliegen oder erst zu Beginn der Weiterbildung zum/zur Techniker/in?

Die geforderte der Dauer der Berufserfahrung — im Amtsdeutsch einschlägige Berufstätigkeit — könnte auch erst nach der Bewerbiungsfrist jedoch noch vor Beginn der Weiterbildung eingebracht werden.
Dann verfahren Sie so:
Sie reichen Ihre Bewerbung bis zum 1. März ein, um am Auswahlverfahren teilzunehmen und legen einen vorläufigen Tätigkeitsnachweis bei. Reichen Sie den Tätigkeitsnachweis umgehend nach. Er muss spätestens mit Schuleintritt dem Sekretariat vorliegen.

 

Was soll ich tun, wenn ich es zum Bewerbungstermin, 1. März, nicht schaffe, alle Unterlagen in beglaubigter Form vorzulegen (z. B., wenn das Amt geschlossen hat oder ich nur eine Kopie eines meiner Zeugnisse vorliegen habe)?

Reichen Sie in diesem Fall Ihre Bewerbung dennoch fristgerecht mit Kopien ohne Beglaubigung ein, also bis zum 1. März, Sie nehmen damit am Auswahlverfahren unter dem Vorbehalt teil, dass Sie die Unterlagen in der vorgeschriebenen Form unaufgefordert nachreichen.

Wir beglaubigen Ihre Originale bei Vorlage auch gerne.

 

Kann ich mich auch noch nach dem 1. März bewerben?

Sie können sich jederzeit bewerben.
Sollten Sie sich bis zum 1. März bewerben, nehmen Sie am regulären Auswahlverfahren teil. D. h. es erfolgt eine Platzvergabe nach Rangfolge, falls wir mehr Bewerbungen erhalten als dass wir Schulplätze zu vergeben haben. Näheres zum Auswahlverfahren finden Sie auf unsrer Homepage unter „Ihr Weg > Fachschule für Technik > Auswahlverfahren“.
Wenn wir allerdings nach dem Auswahlverfahren noch freie Plätze haben oder wenn sich freie Plätze ergeben (z. B. wenn ein Bewerber unsere Zusage nicht annimmt), dann besetzen wir diese Plätze gerne mit weiteren Bewerben/innen.
Es lohnt sich also auch, nach dem 1. März nach freien Plätzen zu fragen bzw. sich zu bewerben.

 

Welche Abschlüsse habe ich mit bestandener Abschlussprüfung?

Mit Bestehen der Abschlussprüfung erwerben Sie die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfter Techniker“ bzw. „Staatlich geprüfte Technikerin“.
Sie erwerben zudem ohne zusätzliche Prüfung die Fachhochschulreife und erhalten damit auch die Berechtigung zum Studium an Hochschulen für Technik.

 

Beginnt bei Ihnen die Weiterbildung zum/zur Techniker/in zu mehreren Terminen im Jahr?

Nein, unsere Weiterbildung zum/zur Techniker/in beginnt immer im September, in der Regel am ersten Unterrichtstag des Schuljahres.
Dies gilt sowohl für die Vollzeitform als auch für die Teilzeitform.

 

Wie lange dauert die Weiterbildung zum/zur Techniker/in?

Wie bieten zwei Formen der Weiterbildung zum/zur Techniker/in an:
Vollzeitform: Weiterbildung innerhalb von zwei Jahren (ein Jahr Grundstufe, ein Jahr Fachstufe)
Teilzeitform: Weiterbildung innerhalb von vier Jahren (zwei Jahre Grundstufe, zwei Jahre Fachstufe)

 

Welche Kosten fallen für die Weiterbildung zum/zur Techniker/in an?

Die Weiterbildung zum/zur Techniker/in ist schulgeldfrei.
Es fallen dennoch Kosten für Lernmittel wie Bücher von bis zu 400,00 Euro an. Zudem benötigen Sie einen privaten mobilen Rechner, um optimal arbeiten zu können.

 

Wann findet bei Ihnen Unterricht statt?

In Vollzeitform findet der Unterricht montags bis freitags in der Zeit zwischen 8:00 Uhr bis 15:35 Uhr statt. In Ausnahmefällen wird auch an bestimmten Tagen Unterricht bis 17:05 Uhr erteilt, dafür aber auch an anderen Tagen nur bis 13:10 Uhr, je nach Gestaltung des Stundenplans.
Im zweiten Vollzeitjahr erhalten Sie definierte freie Zeitfenster zur Bearbeitung Ihrer Technikerarbeit.
In der Teilzeitform findet Unterricht montags, dienstags, donnerstags und freitags, jeweils in der Zeit von 17:15 Uhr bis 20:30 Uhr statt.
In den Ferien des Landes Baden-Württemberg findet kein Unterricht statt.

 

Meine Schulzeit und meine Ausbildung liegen schon länger zurück. Bieten Sie Vorbereitungskurse an?

Sie erhalten mit unserer Zusage für einen Platz an der Fachschule ein Angebot des Vereines der Freunde der Werner-Siemens-Schule zur Teilnahme an Vorbereitungskursen auf den Gebieten der Mathematik, Elektrotechnik und Automatisierungstechnik.
Darin finden Sie Angaben zu Terminen und Teilnahmegebühren.

In der Regel finden diese Kurse vor den Sommerferien vor Beginn der Weiterbildung im September statt.

 

Auf welchem Weg kann meine Bewerbung eingereicht werden?

Bewerbungsunterlagen können mit der Post zur Schule geschickt werden oder persönlich in der Schule im Sekretariat abgegeben werden.
Öffnungszeiten des Sekretariates