Meldepflicht
Der Verdacht einer Erkrankung als auch das Auftreten von COVID-19 Fällen sind unverzüglich der Schulleitung zu melden.
Vorsätzliche oder wiederholte Verstöße gegen die Maskenpflicht sind der Schulleitung zu melden.
Der Verdacht einer Erkrankung als auch das Auftreten von COVID-19 Fällen sind unverzüglich der Schulleitung zu melden.
Vorsätzliche oder wiederholte Verstöße gegen die Maskenpflicht sind der Schulleitung zu melden.