Hygiene — Abstandsgebot
Ab 4. April 2022 gilt weiterhin:
Soweit die örtlichen Verhältnisse es zulassen, ist nach Möglichkeit ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten.
Ab 4. April 2022 gilt weiterhin:
Soweit die örtlichen Verhältnisse es zulassen, ist nach Möglichkeit ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten.