Es ist weiterhin vorgesehen, Lehrer/innen als Beamte einzustellen. Wesentliche Gesichtspunkte bei der Entscheidung darüber sind
Sollte einer der beispielhaft genannten Gründe gegen eine Verbeamtung sprechen, so ist eine Beschäftigung im Arbeitnehmerverhältnis nach dem Tarifvertrag für Lehrer des Landes Baden-Württemberg möglich.
zur Seite des Ministeriums
Entgelt und Besoldung liegen nicht in unserer Zuständigkeit. Daher können wir Fragen dazu nicht verbindlich beantworten.
Die Zuständigkeit für die Anerkennung von Ausbildung und Berufserfahrung, also die Grundlage für die Bemessung des Entgeltes oder der Besoldung, liegt beim zuständigen Regierungspräsidium, im Falle unserer Schule beim Regierungspräsidium Stuttgart.
zur Seite des Regierungspräsidium
Die Zuständigkeit für die Gehaltsberechnung liegt in der Hand des Landesamtes für Besoldung und Versorgung (LBV).
zur Seite des Landesamtes
Als erste Information mögen die nachstehenden Hinweise dienen.
Wenden Sie sich bitte über das Sekretariat an den Schulleiter.
zu den Öffnungszeiten und den Kontaktdaten des Sekretariates