WAS BIETEN WIR?

  • eine systematische Einarbeitung
  • ein engagiertes Kollegium
  • eine abwechslungsreiche Tätigkeit
  • eine Aufgabe mit Gestaltungmöglichkeiten in den Bereichen
    • Erziehung
    • Kommunikation in der Schule und mit externen Partnern
    • Fachkompetenz
    • Schulorganisation
    • Qualitätssicherung
  • eine im zwischenmenschlichen Bereich anspruchsvolle Tätigkeit

WAS ERWARTEN WIR?

  • Freude an der Arbeit mit jungen Menschen
  • Übernahme von Erziehungsverantwortung
  • Fähigkeit in ständig wechselnden Gruppen und Situationen zurecht zu kommen
  • aktuelle praxiserprobte Fachkompetenz
  • Weiterbildungsbereitschaft
  • Teamfähigkeit
  • Teamerfahrung
  • Mitwirkung bei der weiteren Entwicklung der Schule
  • Organisationstalent

EINSTELLUNGSBEDINGUNGEN DES LANDES BADEN-WÜRTTEMBERG

Es ist weiterhin vorgesehen, Lehrer/innen als Beamte einzustellen. Wesentliche Gesichtspunkte bei der Entscheidung darüber sind

  • die fachliche Eignung (Laufbahnordnung)
  • der Gesundheitszustand
  • das Alter

Sollte einer der beispielhaft genannten Gründe gegen eine Verbeamtung sprechen, so ist eine Beschäftigung im Arbeitnehmerverhältnis nach dem Tarifvertrag für Lehrer des Landes Baden-Württemberg möglich.
zur Seite des Ministeriums

 

ENTGELT UND BESOLDUNG

Entgelt und Besoldung liegen nicht in unserer Zuständigkeit. Daher können wir Fragen dazu nicht verbindlich beantworten.

Die Zuständigkeit für die Anerkennung von Ausbildung und Berufserfahrung, also die Grundlage für die Bemessung des Entgeltes oder der Besoldung, liegt beim zuständigen Regierungspräsidium, im Falle unserer Schule beim Regierungspräsidium Stuttgart.
zur Seite des Regierungspräsidium
Die Zuständigkeit für die Gehaltsberechnung liegt in der Hand des Landesamtes für Besoldung und Versorgung (LBV).
zur Seite des Landesamtes

Als erste Information mögen die nachstehenden Hinweise dienen.

  • Lehrkräfte im Arbeitnehmerverhältnis (Direkteinsteiger)
    Die Festlegung des Entgeltes erfolgt in zwei Stufen.
    • Die Festlegung der Entgeltgruppe richtet sich nach der für die Tätigkeit vorausgesetzten Qualifikation.
      • Abschluss an einer Universität Entgeltgruppe E13
      • Abschluss an einer Hochschule für Technik (früher Fachhochschule) oder an einer Dualen Hochschule (früher Berufsakademie) Entgeltgruppe E12
      • Abschluss an einer Fachschule für Technik oder Meisterprüfung Entgeltgruppe E9
    • Die Festlegung der Entgeltstufe richtet sich nach der Anzahl von Jahren praktischer Tätigkeit mit der jeweils zu Grunde gelegten Qualifikation.
      Die folgenden Zuordnungen sind möglich, die Entscheidung behält sich das Regierungspräsidium im Einzelfalle vor. 
      • Entgeltstufe 1: mit bis zu einem Jahr Berufserfahrung
      • Entgeltstufe 2: mit mehr als einem und bis zu drei Jahren Berufserfahung
      • Entgeltstufe 3: mit mehr als drei und bis zu sechs Jahren Berufserfahung
      • Entgeltstufe 4: mit mehr als sechs und bis zu zehn Jahren Berufserfahung
      • Entgeltstufe 5: mit mehr als zehn Jahren Berufserfahung
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  • Lehrkräfte im Beamtenverhältnis
    zur Seite des Landesamtes

SIE HABEN WEITERE FRAGEN?

Wenden Sie sich bitte über das Sekretariat an den Schulleiter.
zu den Öffnungszeiten und den Kontaktdaten des Sekretariates