- Ihre Zusage an das Regierungspräsidium Stuttgart
innerhalb dreier Tage nach Eingang des Einstellungsangebotes
oder
Benachrichtigung über eine bereits anderweitig gefällte Entscheidung
- Beginn des Arbeitsverhältnisses für ein Jahr zur Erprobung
- Ausbildung und Begleitung durch Schulleitung, Mentor(en) und Lehrbeauftragte des Staatlichen Seminares für Didaktik und Lehrerbildung (Berufliche Schulen) Stuttgart
Die Entwicklung wird insbesondere von der Schule eng begleitet.
Lehrkräfte in der Ausbildung gewinnen so bald Klarheit, was die Anforderungen an Unterricht angeht, und sie können sich auf die Rahmenbedingungen der Schule und des Schulsystemes einstimmen. Frühe Rückmeldungen über ihre Arbeit vermitteln den neuen Lehrkräften die Sicherheit, auf dem richtigen Wege zu sein, oder geben auch die Möglichkeit zur vertieften Reflexion und Korrektur ihres Tuns.
Unser Ziel ist eine rasche und gute Integration neuer Lehrkräfte.
zur Seite des Seminares
- Mitteilung der Schulleitung über die zu erwartende Beurteilung der Bewährung
etwa drei bis vier Monate vor Ablauf der Erprobungszeit.
- Verbeamtung drei Jahre nach Beginn des Arbeitsverhältnisses
bei Erfüllung der Voraussetzungen nach Beamtenrecht und Bewährung als Angestellte(r) — die geltenden Bestimmungen finden jeweils Anwendung
Die Beschreibung der für Einstellung und Verbeamtung geltenden Bedingungen ist auf den Seiten des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport wiedergegebenen.
zur Seite des Ministeriums