BEWERBERAUSWAHLVERFAHREN

Wir durchlaufen mit Ihnen im Bewerberauswahlverfahren folgende Schritte:

  • Bestätigung des Bewerbungseinganges

  • Feststellung der möglichen Lehrbefähigung ("Unterrichtsfächer")
    auf Grund der vorliegenden Zeugnisse in Zusammenarbeit mit dem Regierungspräsidium Stuttgart

  • Einladung zu einem Bewerbungsgespräch
    oder
    Benachrichtigung über eine bereits gefällte Entscheidung

  • Bewerbungsgespräch mit dem Schulleitungsteam
    Die Teilnahme
    • einer Vertreterin/eines Vertreters des Personalrates
    • der Beauftragten für Chancengleichheit
    ist grundsätzlich vorgesehen

  • Einladung zu einem Probeunterricht
    oder
    Benachrichtigung über eine bereits gefällte Entscheidung

  • Probeunterricht und — falls gewünscht — Gespräche mit Kolleginnen und Kollegen im jeweiligen Fachbereich
    Im Probeunterricht geht es in erster Linie darum, einen Eindruck von der Kommunikationsfähigkeit der Bewerberin/des Bewerbers mit den Schülerinnen und Schülern zu gewinnen

  • Einstellungsangebot vom Regierungspräsidium Stuttgart
    oder
    Benachrichtigung über eine bereits gefällte Entscheidung

EINSTELLUNG

  • Ihre Zusage an das Regierungspräsidium Stuttgart
    innerhalb dreier Tage nach Eingang des Einstellungsangebotes
    oder
    Benachrichtigung über eine bereits anderweitig gefällte Entscheidung

  • Beginn des Arbeitsverhältnisses für ein Jahr zur Erprobung

  • Ausbildung und Begleitung durch Schulleitung, Mentor(en) und Lehrbeauftragte des Staatlichen Seminares für Didaktik und Lehrerbildung (Berufliche Schulen) Stuttgart
    Die Entwicklung wird insbesondere von der Schule eng begleitet.
    Lehrkräfte in der Ausbildung gewinnen so bald Klarheit, was die Anforderungen an Unterricht angeht, und sie können sich auf die Rahmenbedingungen der Schule und des Schulsystemes einstimmen. Frühe Rückmeldungen über ihre Arbeit vermitteln den neuen Lehrkräften die Sicherheit, auf dem richtigen Wege zu sein, oder geben auch die Möglichkeit zur vertieften Reflexion und Korrektur ihres Tuns.
    Unser Ziel ist eine rasche und gute Integration neuer Lehrkräfte.
    zur Seite des Seminares

  • Mitteilung der Schulleitung über die zu erwartende Beurteilung der Bewährung
    etwa drei bis vier Monate vor Ablauf der Erprobungszeit.

  • Verbeamtung drei Jahre nach Beginn des Arbeitsverhältnisses
    bei Erfüllung der Voraussetzungen nach Beamtenrecht und Bewährung als Angestellte(r) — die geltenden Bestimmungen finden jeweils Anwendung

Die Beschreibung der für Einstellung und Verbeamtung geltenden Bedingungen ist auf den Seiten des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport wiedergegebenen.
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