ANSPRECHPARTNER

Herr Reimann. Er ist über das Sekretariat zu erreichen.
zu den Öffnungszeiten und den Kontaktdaten des Sekretariates

ANMELDUNG

Aufnahmeantrag

Sie erhalten Ihren Aufnahmeantrag im Sekretariat unserer Schule.
Sie können den Antrag auch herunterladen oder telefonisch, mit E-Mail oder Fax anfordern.
zum Aufnahmeantrag


Anmeldeunterlagen

  • Ihr ausgefüllter Aufnahmeantrag
  • Ihr Zeugnis entsprechend den Aufnahmevoraussetzungen
    oder, falls Sie noch nicht über ein solches Zeugnis verfügen,
  • Ihr aktuelles Halbjahreszeugnis in beglaubigter Kopie
  • Ihr vollständiger Lebenslauf 
     

Abgabe der Anmeldeunterlagen

  • Sie können die Anmeldeunterlagen persönlich im Sekretariat abgeben.
    Wir beglaubigen dann Ihre Zeugnisse gleich - vergessen Sie bitte nicht die Originale.
  • Sie können die Anmeldeunterlagen auch mit der Post an uns senden.

Anmeldefrist

Ihre Anmeldeunterlagen müssen bis spätestens 1. März bei uns ankommen.

 

AUFNAHME

Auswahlverfahren

Sollten wir nicht alle Bewerber berücksichtigen können, so richtet sich die Aufnahme der Bewerberinnen und Bewerber nach der Reihenfolge ihrer Durchschnittsnoten der Anmeldezeugnisse aus den Fächern Deutsch, Englisch, Mathematik und einer Naturwissenschaft oder Technik. Bei gleichem Durchschnitt mehrerer Bewerber entscheidet der Gesamtdurchschnitt des Anmeldezeugnisses.


Bedingte Zusage

Spätestens Mitte April werden wir über die Aufnahme entscheiden und Sie darüber schriftlich informieren. Zu diesem Zeitpunkt können alle, die die mittlere Reife noch nicht in der Tasche haben, nur eine bedingte Zusage erhalten, da für die endgültige Zusage das Abschlusszeugnis oder das Versetzungszeugnis zählt.
Sie können sich jedoch auf diese Zusage verlassen, sie ist verbindlich.


Endgültige Zusage

So bald Sie Ihr Abschlusszeugnis oder Ihr Versetzungszeugnis in Händen halten und damit die Aufnahmebedingungen erfüllen, kommen Sie bitte zu uns und legen dieses Zeugnis vor. Dann sagen wir Ihnen die Aufnahme endgültig zu.

 

PROBEZEIT

Die Aufnahme ins zweijährige Berufskolleg erfolgt zunächst auf Probe. Am Ende des ersten Schulhalbjahres wird auf Grund der Noten über das Bestehen der Probezeit entschieden. Wer die Probezeit nicht bestanden hat, muss die Schule verlassen.

AUSBILDUNGSKOSTEN

Am zweijährigen Berufskolleg der Werner-Siemens-Schule besteht Schulgeld- und Lernmittelfreiheit.

Sie können vom Schulträger einen Fahrtkostenzuschuss erhalten.

Eine Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAFöG) ist möglich, wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen. Zuständig ist das Regierungspräsidium Stuttgart.
zu den Seiten des Regierungspräsidiums