Ein Berufsabschluss
Die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung
- Elektrotechnischer Assistent
- Elektrotechnische Assistentin
wird zuerkannt mit dem Bestehen der Abschlussprüfung
Die Fachhochschulreife
- Die Fachhochschulreife wird mit Erfüllen der folgenden Bedingungen zuerkannt
- mit dem Bestehen der Abschlussprüfung des Berufskollegs
- mit dem Bestehen der Zusatzprüfung "Fachhochschulreife"
- Damit werden die Berechtigungen erworben
- zum Zugang zu Hochschulen für Technik (früher Fachhochschulen)
- zum Zugang zu zweiten Klassen der Fachschulen für Technik
- zum Zugang zu zweiten Klassen technischer Oberschulen