ERREICHBARE ABSCHLÜSSE

Ein Berufsabschluss 

Die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung

  • Elektrotechnischer Assistent
  • Elektrotechnische Assistentin

wird zuerkannt mit dem Bestehen der Abschlussprüfung

 

Die Fachhochschulreife

  • Die Fachhochschulreife wird mit Erfüllen der folgenden Bedingungen zuerkannt
    • mit dem Bestehen der Abschlussprüfung des Berufskollegs
    • mit dem Bestehen der Zusatzprüfung "Fachhochschulreife"
  • Damit werden die Berechtigungen erworben
    • zum Zugang zu Hochschulen für Technik (früher Fachhochschulen)
    • zum Zugang zu zweiten Klassen der Fachschulen für Technik
    • zum Zugang zu zweiten Klassen technischer Oberschulen