Herr Reimann. Er ist über das Sekretariat zu erreichen.
zu den Öffnungszeiten und den Kontaktdaten des Sekretariates
Sie erhalten Ihren Aufnahmeantrag im Sekretariat unserer Schule.
Sie können den Antrag auch herunterladen oder telefonisch, mit E-Mail oder Fax anfordern.
zum Aufnahmeantrag
In diesem Aufnahmeantrag geben Sie an erster Stelle an, an welche Schule Sie am liebsten gehen würden. An zweiter Stelle geben Sie die Schule an, an die Sie gerne gehen würden, falls Sie an der Schule erster Wahl nicht berücksichtigt werden könnten.
Es zählt nur die Reihenfolge dieser Angaben.
Sie brauchen nur einen Antrag mit der gewünschten Reihenfolge abzugeben, nämlich an der Schule, an die Sie gerne gehen würden.
Ihre Anmeldeunterlagen müssen bis spätestens 1. März bei uns ankommen.
Sollten wir nicht alle Bewerber berücksichtigen können, so richtet sich die Aufnahme der Bewerberinnen und Bewerber nach der Reihenfolge ihrer Durchschnittsnoten der Anmeldezeugnisse aus den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik. Bei gleichem Durchschnitt mehrerer Bewerber entscheidet der Gesamtdurchschnitt des Anmeldezeugnisses.
Anfang April werden wir über die Aufnahme entscheiden und Sie darüber schriftlich informieren. Zu diesem Zeitpunkt können alle, die die mittlere Reife noch nicht in der Tasche haben nur eine bedingte Zusage erhalten, da für die endgültige Zusage das Abschlusszeugnis oder das Versetzungszeugnis zählt. Sie können sich jedoch auf diese Zusage verlassen. Sie ist verbindlich.
So bald Sie Ihr Abschlusszeugnis oder Ihr Versetzungszeugnis in Händen halten und damit die Aufnahmebedingungen erfüllen, kommen Sie bitte zu uns und legen dieses Zeugnis vor. Dann sagen wir Ihnen die Aufnahme endgültig zu.
Am Technischen Gymnasium gibt es keine Probezeit.
Am Technischen Gymnasium der Werner-Siemens-Schule besteht Schulgeld- und Lernmittelfreiheit.
Sie können vom Schulträger einen Fahrtkostenzuschuss erhalten.
Eine Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAFöG) ist möglich, wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen. Zuständig ist das Regierungspräsidium Stuttgart.
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