Die allgemeine Hochschulreife wird zuerkannt, wenn die jeweils gültigen Bedingungen für die Gesamtqualifikation erfüllt werden
Mindestpunktzahlen in den Einzelergebnissen der notwendigen Kurse und in der Summe dieser Einzelergebnisse und
Mindestpunktzahlen in den Einzelergebnissen der Prüfungen und in der Summe dieser Einzelergebnisse
Damit werden die Berechtigungen erworben
zum Zugang zu Universitäten
zum Zugang zu Hochschulen für Technik (früher Fachhochschulen)
zum Zugang zu dualen Hochschulen (früher Berufsakademien)
Im Einzelfall sind weitere Bedingungen an die Aufnahme des Studiums geknüpft wie beispielsweise eine Mindestnote in der Gesamtqualifikation. Informieren Sie sich rechtzeitig über die für Sie bedeutsamen weiteren Bedingungen.
Die Fachhochschulreife
Die Fachhochschulreife wird zuerkannt, wenn
die Leistungen für den schulischen Teil in Jahrgangsstufe 1 nachgewiesen werden können und
der berufsbezogene Teil nachgewiesen werden kann. Dies ist möglich durch
eine mindestens zweijährige Berufsausbildung
nach Berufsbildungsgesetz oder Handwerksordnung ("Lehre")
an einer Schule gegebenefalls mit einem Berufspraktikum
in einem öffentlich-rechtlichem Dienstverhältnis
ein mindestens einjähriges Praktikum
eine mindestens dreijähirge für ein Studium förderliche Berufserfahrung
und
Damit werden die Berechtigungen erworben
zum Studium zu Hochschulen für Technik (früher Fachhochschulen)
zum Zugang zu zweiten Klassen der Fachschulen für Technik
zum Zugangs zu zweiten Klassen technischer Oberschulen
WAHL EINES STUDIUMS
Wie soll es nach dem Abitur weitergehen? Die Seiten "studieninfo-bw" bieten umfassende Information zum Thema Studienwahl. zum "studieninfo-bw"