ERREICHBARE ABSCHLÜSSE

Die allgemeine Hochschulreife (Abitur)

  • Die allgemeine Hochschulreife wird zuerkannt, wenn die jeweils gültigen Bedingungen für die Gesamtqualifikation erfüllt werden
    • Mindestpunktzahlen in den Einzelergebnissen der notwendigen Kurse und in der Summe dieser Einzelergebnisse
      und
    • Mindestpunktzahlen in den Einzelergebnissen der Prüfungen und in der Summe dieser Einzelergebnisse
  • Damit werden die Berechtigungen erworben
    • zum Zugang zu Universitäten
    • zum Zugang zu Hochschulen für Technik (früher Fachhochschulen)
    • zum Zugang zu dualen Hochschulen (früher Berufsakademien)
    Im Einzelfall sind weitere Bedingungen an die Aufnahme des Studiums geknüpft wie beispielsweise eine Mindestnote in der Gesamtqualifikation.
    Informieren Sie sich rechtzeitig über die für Sie bedeutsamen weiteren Bedingungen.
     

Die Fachhochschulreife

  • Die Fachhochschulreife wird zuerkannt, wenn
    • die Leistungen für den schulischen Teil in Jahrgangsstufe 1 nachgewiesen werden können
      und
    • der berufsbezogene Teil nachgewiesen werden kann.
      Dies ist möglich durch
      • eine mindestens zweijährige Berufsausbildung
        • nach Berufsbildungsgesetz oder Handwerksordnung ("Lehre")
        • an einer Schule gegebenefalls mit einem Berufspraktikum
        • in einem öffentlich-rechtlichem Dienstverhältnis
      • ein mindestens einjähriges Praktikum
      • eine mindestens dreijähirge für ein Studium förderliche Berufserfahrung
      und
  • Damit werden die Berechtigungen erworben
    • zum Studium zu Hochschulen für Technik (früher Fachhochschulen)
    • zum Zugang zu zweiten Klassen der Fachschulen für Technik
    • zum Zugangs zu zweiten Klassen technischer Oberschulen

WAHL EINES STUDIUMS

Wie soll es nach dem Abitur weitergehen? Die Seiten "studieninfo-bw" bieten umfassende Information zum Thema Studienwahl.
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