Die Ausbildung richtet sich nach dem Rahmenplan „Fachschule für Meister“ und den Inhalten der Meisterprüfung Teil I bis IV
- Teil I:
Prüfung der meisterhaften Verrichtung der gebräuchlichen Arbeiten (Fachpraktische Prüfung) - Teil II:
Prüfung der erforderlichen fachtheoretischen Kenntnisse (Fachtheoretische Prüfung) - Teil III:
Prüfung der erforderlichen betriebswirtschaftlichen, kaufmännischen und rechtlichen Kenntnisse - Teil IV:
Prüfung der erforderlichen berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse
Teil I und II sind auf das Handwerk bezogen. Die Teile III und IV haben für alle Handwerksberufe den gleichen Inhalt.