"Abgeschlossene Berufsausbildung"
In die Fachschule für Technik der Werner-Siemens-Schule können Bewerberinnen und Bewerber mit einer "abgeschlossenen Berufsausbildung" aufgenommen werden.
Im Einzelnen müssen nachgewiesen werden können
- ein Hauptschulabschluss
oder der Nachweis eines gleichwertigen Bildungsstandes - ein Berufsschulabschluss
oder der Nachweis eines gleichwertigen Bildungsstandes - ein Facharbeiterbrief oder Gesellenbrief in einem Ausbildungsberuf
- aus dem Berufsfeld Elektrotechnik
- in einem Beruf aus dem Bereich Informationstechnik
- im Beruf Mechatroniker/in
- eine einschlägige Berufstätigkeit, also eine Tätigkeit, die für die oben genannten Berufe typisch ist
- von 1 1/2 Jahren bei einer Regelausbildung von 3 1/2 Jahren
- von 1 Jahr bei Bewerbern mit Fachhochschulreife oder Hochschulreife
- von 2 Jahren bei einer Regelausbildung von 3 Jahren und bei technischen Assistenten
- von 3 Jahren bei den übrigen Bewerbern
In der Teilzeitfachschule kann die einschlägige Berufstätigkeit bis zur Hälfte auch während des Schulbesuches abgeleistet werden.
Eine vom Kreiswehrersatzamt bescheinigte berufsnahe Verwendung während des Wehr- bzw. Ersatzdienstes wird angerechnet. - ein Nachweis ausreichender Kenntnisse der deutschen Sprache