ANSPRECHPARTNER

Herr Zippel. Er ist über das Sekretariat zu erreichen.
zu den Öffnungszeiten und den Kontaktdaten des Sekretariates

ANMELDUNG

Aufnahmeantrag

Sie erhalten Ihren Aufnahmeantrag im Sekretariat unserer Schule.
Sie können den Antrag auch herunterladen oder telefonisch, mit E-Mail oder Fax anfordern.
zum Aufnahmeantrag


Anmeldeunterlagen

  • Ihr Aufnahmeantrag
  • mindestens Hauptschulabschlusszeugnis in beglaubigter Kopie
  • Ihr Berufsschulabschlusszeugnis in beglaubigter Kopie
  • Nachweise über Ihre einschlägigen Tätigkeiten nach Abschluss der Berufsausbildung
  • Ihr Lebenslauf in tabellarischer Form mit lückenlosen Angaben über den bisherigen Bildungsgang und die ausgeübte Berufstätigkeit — mit Datum und Unterschrift


Abgabe der Anmeldeunterlagen

  • Sie können die Anmeldeunterlagen persönlich im Sekretariat abgeben.
    Wir beglaubigen dann Ihre Zeugnisse gleich — vergessen Sie die Originale bitte nicht.
  • Sie können die Anmeldeunterlagen auch mit der Post an uns senden.


Anmeldefrist

Ihre Anmeldeunterlagen müssen bis spätestens 1. März bei uns ankommen.
Verspätet eingegangene Aufnahmeanträge können nur berücksichtigt werden, wenn nicht alle Ausbildungsplätze belegt sind.

AUFNAHME

Auswahlverfahren

Übersteigt die Zahl der Bewerber die Zahl der Ausbildungsplätze, so findet im Zuge der Aufnahme ein Auswahlverfahren statt. Auswahlkriterium ist eine Bewertungszahl, die sich aus der Durchschnittsnote des Berufsschulabschlusszeugnisses (Prüfungsfächer) und der Dauer der Berufstätigkeit ergibt. Außergewöhnliche Härtefälle werden berücksichtigt.

Aufnahmezusage

Die Entscheidung über die Aufnahme wird den Bewerbern Anfang April mitgeteilt.
Die Information ist verbindlich.

Seiteneinstieg und Anrechnungen

  • bereits erworbene Fachhochschulreife oder Hochschulreife, Meisterprüfung oder die Ausbildung der Fachschule in einer zweiten Fachrichtung können als fachliche Vorleistung bis zu einem Jahr auf die Dauer der Fachschule angerechnet werden.
  • Der Abschluss als staatlich geprüfter Berufskollegiat/staatlich geprüfte Berufskollegiatin des Gewerblich-technischen Berufskollegs in Teilzeitform berechtigt zum Eintritt in die Fachstufe der entsprechenden Fachrichtung der Fachschule, wenn eine einschlägige Berufstätigkeit von mindestens 2 Jahren nachgewiesen ist

PROBEZEIT UND VERSETZUNGSREGELUNG

Die Aufnahme erfolgt zunächst auf Probe für ein halbes Schuljahr.

Voraussetzung für das Bestehen der Probezeit wie für die Versetzung in das zweite Schuljahr sind ausreichende Leistungen in allen Fächern. Näheres regelt die Schulverordnung.

AUSBILDUNGSKOSTEN

Die Schulgebühren der Stadt Stuttgart betragen pro Schulhalbjahr

  • in der Tagesfachschule 460,- €
  • in der Abendfachschule 200,- €.

Sie werden jeweils zu Beginn eines Halbjahres fällig.

Für die Lernmittel ist mit insgesamt Kosten in der Höhe von etwa 850 € zu rechnen.

Zur Finanzierung der Ausbildung kann BAföG — sogenanntes Meister-BAföG — beantragt werden.
zu den BAföG-Seiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung