Herr Zippel. Er ist über das Sekretariat zu erreichen.
zu den Öffnungszeiten und den Kontaktdaten des Sekretariates
Sie erhalten Ihren Aufnahmeantrag im Sekretariat unserer Schule.
Sie können den Antrag auch herunterladen oder telefonisch, mit E-Mail oder Fax anfordern.
zum Aufnahmeantrag
Ihre Anmeldeunterlagen müssen bis spätestens 1. März bei uns ankommen.
Verspätet eingegangene Aufnahmeanträge können nur berücksichtigt werden, wenn nicht alle Ausbildungsplätze belegt sind.
Übersteigt die Zahl der Bewerber die Zahl der Ausbildungsplätze, so findet im Zuge der Aufnahme ein Auswahlverfahren statt. Auswahlkriterium ist eine Bewertungszahl, die sich aus der Durchschnittsnote des Berufsschulabschlusszeugnisses (Prüfungsfächer) und der Dauer der Berufstätigkeit ergibt. Außergewöhnliche Härtefälle werden berücksichtigt.
Die Entscheidung über die Aufnahme wird den Bewerbern Anfang April mitgeteilt.
Die Information ist verbindlich.
Seiteneinstieg und Anrechnungen
Die Aufnahme erfolgt zunächst auf Probe für ein halbes Schuljahr.
Voraussetzung für das Bestehen der Probezeit wie für die Versetzung in das zweite Schuljahr sind ausreichende Leistungen in allen Fächern. Näheres regelt die Schulverordnung.
Die Schulgebühren der Stadt Stuttgart betragen pro Schulhalbjahr
Sie werden jeweils zu Beginn eines Halbjahres fällig.
Für die Lernmittel ist mit insgesamt Kosten in der Höhe von etwa 850 € zu rechnen.
Zur Finanzierung der Ausbildung kann BAföG — sogenanntes Meister-BAföG — beantragt werden.
zu den BAföG-Seiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung