Abschluss einer Weiterbildung
- Die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung
- Staatlich geprüfter Techniker
- Staatlich geprüfte Technikerin
wird zuerkannt
- mit dem Bestehen der Abschlussprüfung
Die Fachhochschulreife
- Die Fachhochschulreife wird zuerkannt
- mit dem Bestehen der Abschlussprüfung
- Damit werden die Berechtigungen erworben
- zum Zugang zu Hochschulen für Technik (früher Fachhochschulen)
- zum Zugang zu zweiten Klassen technischer Oberschulen
Ein dem Realschulabschluss gleichwertiger Bildungsstand
- ein dem Realschulabschluss gleichwertiger Bildungsstand wird zuerkannt
- mit der Versetzung
- in das zweite Jahr der Vollzeitform
- in das vierte Jahr der Teilzeitform
falls "ein mittlerer Bildungabschluss" bei Aufnahme der Ausbildung an der Fachschule für Technik nicht vorlag
- Damit wird die Berechtigung erworben
- zum Zugang zu ersten Klassen technischer Oberschulen