Ein Berufsabschluss
- Die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung
eines anerkannten Ausbildungsberufes nach dem Berufsbildungsgesetz
wird zuerkannt
- mit dem Bestehen der Prüfung vor der zuständigen Kammer
- Damit werden die Berechtigungen erworben
- zum Zugang zu den technischen Oberschulen
- zum Zugang zu Weiterbildungen
- an Fachschulen für Technik
- an Meisterschulen
Die Handwerkskammer erteilt die Zulassung zur Meisterschule
Ein weiterer Berufsabschluss
- Die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung
- Staatlich geprüfter Berufskollegiat in der Fachrichtung Elektrotechnik
- Staatlich geprüfte Berufskollegiatin in der Fachrichtung Elektrotechnik
wird zuerkannt
- mit dem Bestehen der Abschlussprüfung des Berufskollegs
Die Fachhochschulreife
- Die Fachhochschulreife wird zuerkannt (alle nachfolgenden Bedingungen müssen erfüllt sein)
- mit dem Besuch des Zusatzprogrammes zum Erwerb der Fachhochschulreife
- mit dem Bestehen der Abschlussprüfung des Berufskollegs
- mit dem Bestehen der Zusatzprüfung für den Erwerb der Fachhochschulreife
- Damit werden die Berechtigungen erworben
- zum Zugang zu Hochschulen für Technik (früher Fachhochschulen)
- zum Zugang zu zweiten Klassen der Fachschulen für Technik
- zum Zugang zu zweiten Klassen technischer Oberschulen