ERREICHBARE ABSCHLÜSSE

Ein Berufsabschluss

  • Die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung
    eines anerkannten Ausbildungsberufes nach dem Berufsbildungsgesetz
    wird zuerkannt
    • mit dem Bestehen der Prüfung vor der zuständigen Kammer
  • Damit werden die Berechtigungen erworben
    • zum Zugang zu den technischen Oberschulen
    • zum Zugang zu Weiterbildungen
      • an Fachschulen für Technik
      • an Meisterschulen
        Die Handwerkskammer erteilt die Zulassung zur Meisterschule

 

Ein weiterer Berufsabschluss

  • Die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung
    • Staatlich geprüfter Berufskollegiat in der Fachrichtung Elektrotechnik
    • Staatlich geprüfte Berufskollegiatin in der Fachrichtung Elektrotechnik
    wird zuerkannt
    • mit dem Bestehen der Abschlussprüfung des Berufskollegs

Die Fachhochschulreife

  • Die Fachhochschulreife wird zuerkannt (alle nachfolgenden Bedingungen müssen erfüllt sein)
    • mit dem Besuch des Zusatzprogrammes zum Erwerb der Fachhochschulreife
    • mit dem Bestehen der Abschlussprüfung des Berufskollegs
    • mit dem Bestehen der Zusatzprüfung für den Erwerb der Fachhochschulreife
  • Damit werden die Berechtigungen erworben
    • zum Zugang zu Hochschulen für Technik (früher Fachhochschulen)
    • zum Zugang zu zweiten Klassen der Fachschulen für Technik
    • zum Zugang zu zweiten Klassen technischer Oberschulen