ERREICHBARE ABSCHLÜSSE

Der Berufsschulabschluss

  • Der Berufsschulabschluss wird zuerkannt
    • mit dem Bestehen der Abschlussprüfung der Berufsschule

Ein Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf

  • Die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung in einem anerkannten Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz oder nach der Handwerksordnung wird zuerkannt
    • mit dem Bestehen der Prüfung je nach Beruf vor der Industrie- und Handelskammer oder der Handwerkskammer

Mit dem Bestehen der Berufsschulprüfung und der Prüfung vor der zuständigen Kammer wird erworben

  • ein dem Hauptschulabschluss gleichwertiger Bildungsstand, falls ein Hauptschulabschluss bei Aufnahme der Berufsausbildung nicht vorlag
  • die Berechtigung zum Zugang zu Weiterbildungen
    • an Fachschulen für Technik
    • an Meisterschulen

Ein dem Realschulabschluss gleichwertiger Bildungsstand

  • Falls bei Eintritt in die Berufsschule ein Hauptschulabschluss oder ein gleichwertiger Abschluss vorlag und die Berufsschulprüfung sowie die Prüfung vor der zuständigen Kammer bestanden wurden, wird ein dem Realschulabschluss gleichwertiger Bildungsstand zuerkannt
    • wenn nach der Vereinbarung der Kultusministerkonferenz folgende Bedingungen erfüllt sind
      • im Abschlusszeugnis der Berufsschule in allen Fächern außer Religion und Sport ist ein Durchschnitt von 3,0 erreicht
      • der erfolgreiche Abschluss in einem amerkannten Ausbildungsberuf nach Berufsbildungsgestz oder Handwerksordnung von mindestens zweijähriger Regelausbildungsdauer kann nachgewiesen werden
      • Fremdsprachenunterricht in einer Sprache in fünf aufeinanderfolgenden Jahren wurde mit der Note ausreichend abgeschlossen
    • wenn nach der für Baden-Württemberg geltenden Regelung im Durchschnitt aus
      • dem Hauptschulzeugnis
      • dem Berufsschulabschlusszeugnis
      • dem Zeugnis der zuständigen Kammer für die Prüfung in einem Ausbildungsberuf von mindestens dreijähriger Regelausbildungsdauer
      bei gleichgewichtiger Wertung der Zeugnisse die Note 2,5 erreicht wird.
  • Damit werden die Berechtigungen erworben
    • zum Zugang zu Berufskollegs
    • zum Zugang zu technischen Oberschulen
    • nicht aber der Zugang zu beruflichen Gymnasien

Die Fachhochschulreife

  • Die Fachhochschulreife wird mit Erfüllen der folgenden Bedingungen zuerkannt
    • die mittlere Reife lag bei Aufnahme der Berufsausbildung vor
    • mit dem Besuch des Zusatzprogrammes für den Erwerb Fachhochschulreife
    • mit dem Bestehen der Abschlussprüfung der Berufsschule und der Prüfung vor der zuständigen Kammer
    • mit dem Bestehen der Zusatzprüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife
  • Damit werden die Berechtigungen erworben
    • zum Zugang zu Hochschulen für Technik (früher Fachhochschulen)
    • zum Zugang zu zweiten Klassen der Fachschulen für Technik
    • zum Zugang zu zweiten Klassen technischer Oberschulen