mit dem Bestehen der Abschlussprüfung der Berufsschule
Ein Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf
Die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung in einem anerkannten Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz oder nach der Handwerksordnung wird zuerkannt
mit dem Bestehen der Prüfung je nach Beruf vor der Industrie- und Handelskammer oder der Handwerkskammer
Mit dem Bestehen der Berufsschulprüfung und der Prüfung vor der zuständigen Kammer wird erworben
ein dem Hauptschulabschluss gleichwertiger Bildungsstand, falls ein Hauptschulabschluss bei Aufnahme der Berufsausbildung nicht vorlag
die Berechtigung zum Zugang zu Weiterbildungen
an Fachschulen für Technik
an Meisterschulen
Ein dem Realschulabschluss gleichwertiger Bildungsstand
Falls bei Eintritt in die Berufsschule ein Hauptschulabschluss oder ein gleichwertiger Abschluss vorlag und die Berufsschulprüfung sowie die Prüfung vor der zuständigen Kammer bestanden wurden, wird ein dem Realschulabschluss gleichwertiger Bildungsstand zuerkannt
wenn nach der Vereinbarung der Kultusministerkonferenz folgende Bedingungen erfüllt sind
im Abschlusszeugnis der Berufsschule in allen Fächern außer Religion und Sport ist ein Durchschnitt von 3,0 erreicht
der erfolgreiche Abschluss in einem amerkannten Ausbildungsberuf nach Berufsbildungsgestz oder Handwerksordnung von mindestens zweijähriger Regelausbildungsdauer kann nachgewiesen werden
Fremdsprachenunterricht in einer Sprache in fünf aufeinanderfolgenden Jahren wurde mit der Note ausreichend abgeschlossen
wenn nach der für Baden-Württemberg geltenden Regelung im Durchschnitt aus
dem Hauptschulzeugnis
dem Berufsschulabschlusszeugnis
dem Zeugnis der zuständigen Kammer für die Prüfung in einem Ausbildungsberuf von mindestens dreijähriger Regelausbildungsdauer
bei gleichgewichtiger Wertung der Zeugnisse die Note 2,5 erreicht wird.
Damit werden die Berechtigungen erworben
zum Zugang zu Berufskollegs
zum Zugang zu technischen Oberschulen
nicht aber der Zugang zu beruflichen Gymnasien
Die Fachhochschulreife
Die Fachhochschulreife wird mit Erfüllen der folgenden Bedingungen zuerkannt
die mittlere Reife lag bei Aufnahme der Berufsausbildung vor
mit dem Besuch des Zusatzprogrammes für den Erwerb Fachhochschulreife
mit dem Bestehen der Abschlussprüfung der Berufsschule und der Prüfung vor der zuständigen Kammer
mit dem Bestehen der Zusatzprüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife
Damit werden die Berechtigungen erworben
zum Zugang zu Hochschulen für Technik (früher Fachhochschulen)
zum Zugang zu zweiten Klassen der Fachschulen für Technik
zum Zugang zu zweiten Klassen technischer Oberschulen